Notbetreuung
An den Tagen, an denen kein Präsenzunterricht in der betreffenden Jahrgangsstufe stattfindet, gibt es für Kinder, deren Eltern in den sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ (z.B. medizinisches Personal, Feuerwehr, Polizei) tätig sind, eine Notbetreuung an den Schulen. Auch Alleinerziehende haben mittlerweile einen Anspruch auf Notbetreuung.
Die Notbetreuung ist für Kinder bis einschließlich der Jahrgangsstufe 6 garantiert.
Aus der folgenden Auflistung des Hessischen Kultusministeriums (HKM) geht hervor, welche Berufsangehörigen einen Anspruch darauf haben, dass ihre Kinder notbetreut werden. Die betroffenen Eltern bitten wir, sich umgehend mit unserer Schule in Verbindung zu setzen. Sie sollten uns in diesem Zusammenhang die entsprechende Bescheinigung über ihre Tätigkeit ausgefüllt zukommen lassen.
Notbetreuung: Bescheinigung und Auflistung anspruchsberechtigter Berufsgruppen
Weiterführende Informationen: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona
Bei allen Fragen rund um das Thema Notbetreuung können sich Eltern darüber hinaus an die Hotline des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main wenden. Sie ist täglich unter der Rufnummer 069/38989-128 zu erreichen.