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Unsere Schulbibliothek

Unsere neu eingerichtete, moderne Schulbibliothek mit zurzeit drei PC-Arbeitsplätzen umfasst rund 3000 Medien. Sie bietet eine breite Auswahl an altersgerechter Erzählliteratur, hält aber auch zahlreiche Sachbücher zu vielen Wissensgebieten bereit. Dazu erwarten die jungen Leser Comics sowie englisch-, spanisch- und französischsprachige Titel. Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler audiovisuelle Medien wie CDs und DVDs nutzen.

Seit 1. Januar 2021 ist unsere Schulbibliothek Teil des Schulbibliotheksverbundes der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle | sba der Stadtbücherei Frankfurt am Main, sodass die Schulbibliothek des Gymnasiums Römerhof mit vielen anderen Schulbibliotheken in Frankfurt vernetzt ist und zusätzliche Gelder für regelmäßige Neuanschaffungen zur Verfügung stehen.

Mit der Schulbibliothek wollen wir die Lese- und Medienkompetenz unserer Schülerschaft fördern. Entsprechend soll die Bibliothek ein Ort sein, an dem man in Ruhe schmökern und arbeiten kann. Mit Veranstaltungen wie Lesungen und Vorträgen soll sie aber auch zu einem Ort der Begegnung und des Kennenlernens werden.

Die Bibliothek ist jeden Tag geöffnet: Am Morgen von 7.30 bis 7.45 Uhr und von 8 bis 8.30 Uhr sowie in den Mittagspausen von 12.30 bis 14 Uhr. Einfach vorbeischauen: Wir freuen uns auf viele Leser!

BENUTZUNGSORDNUNG DER SCHULBIBLIOTHEK

§ 1 Allgemeines

1. In der Bibliothek gilt die Haus- und Schulordnung des Gymnasiums Römerhof. 2. Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen zugelassen. 3. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.

§ 2 Ausleihe und Benutzung

1. Mit der Ausleihe von Medien akzeptiert der Benutzer die Bestimmungen der Bibliothek für die Ausleihe und Benutzung (§ 2), die Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung (§ 3) und den Ausschluss von der Benutzung (§ 5).

2. Leihfrist: Die Leihfrist beträgt für alle Medien der Schulbibliothek (Bücher, Tonträger (CDs), digitale Medien (CD-ROMs, DVDs u.a.) 21 Tage. Bei Überschreiten der Leihfrist wird der Benutzer schriftlich oder über den Klassenlehrer gemahnt. Medien aus dem Präsenzbestand können nicht außer Haus entliehen werden, es sei denn, die Bibliothek stimmt einer Kurzausleihe (1-2 Tage) zu.

3. Verlängerung der Leihfrist: Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen des Bibliothekspersonals ist dabei das entliehene Medium vorzuzeigen.

4. Vormerkung: Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium zur Abholung bereitliegt.

5. Rückforderung: Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu begrenzen.

6. Computernutzung: Für die Nutzung von Computern und sonstigen Geräten kann von der Bibliothek eine maximale Benutzungszeit festgelegt werden. Bei der Nutzung von Computern in der Bibliothek gilt die EDV-Nutzungsvereinbarung des Gymnasiums Römerhof.

7. Urheberrecht: Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien geltenden Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.

8. Verzug der Rückgabe: Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug, werden an ihn keine weiteren Medien verliehen. 9. Verlassen der Schule: Mit Schulabschluss oder bei vorzeitigem Verlassen der Schulen sind alle entliehenen Medien zurückzugeben. 

§ 3 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung

1. Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung.

2. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.

3. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

4. Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort der Bibliothek zu melden.

5. Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe nach der dritten Mahnung kann die Bibliothek vom Benutzer – unabhängig von einem Verschulden – die Kosten für die Neuanschaffung zuzüglich einer Einarbeitungspauschale (5 €) verlangen.

6. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien und Programme entstehen.

§ 4 Aufenthalt in der Bibliothek

1. Jeder Benutzer hat sich in der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird.

2. Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke in die Bibliothek mitzubringen.

3. Die Nutzung von Handys und Smartphones in der Bibliothek ist nicht gestattet.

4. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.

§ 5 Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder die Anordnungen des Bibliothekspersonals verstoßen, können von der Bibliothek auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.

§ 6 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt am 29.11.2018 in Kraft.