Notbetreuung
An den Tagen, an denen kein Präsenzunterricht in der betreffenden Jahrgangsstufe stattfindet, gibt es für Kinder, deren Eltern in den sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ (z.B. medizinisches Personal, Feuerwehr, Polizei) tätig sind, eine Notbetreuung an den Schulen. Auch Alleinerziehende haben mittlerweile einen Anspruch auf Notbetreuung.